1 Teilrevision des Steuergesetzes
Die Stimmberechtigten des Kantons Bern haben am 24. Februar 2008 die Teilrevision des Steuergesetzes angenommen. Mit der Teilrevision des Steuergesetzes werden in erster Linie Familien und der Mittelstand spürbar entlastet. Die Teilrevision umfasst insbesondere folgende Elemente:
Hälftiger Ausgleich der kalten Progression
Entlastung für Familien und Mittelstand durch Erhöhung kinderrelevanter Abzüge und durch Tarifanpassungen
Senkung des Vermögenssteuertarifs
Einführung eines Teilbesteuerungsverfahren auf qualifizierten Beteiligungen
Umsetzung diverser Vorgaben des Bundesrechts (Stiftungsrecht, Schwarzarbeitsgesetz, Rechtsweggarantie, indirekte Teilliquidation und Transponierung, Kollektivanlagengesetz)
Diverse Anpassungen aufgrund praktischer Erfahrungen
Die Teilrevision des Steuergesetzes soll gestaffelt am 1. Januar 2008 und 1. Januar 2009 in Kraft treten. Die meisten Bestimmungen, welche zu Mindereinnahmen bei den Kantons- und Gemeindesteuern führen, werden erst am 1. Januar 2009 in Kraft treten. Dafür wird bei der Kantonssteuer im Steuerjahr 2008 ein nach der Höhe des steuerbaren Einkommens abgestufter Rabatt gewährt.
2 Anpassung der Verordnungen zum Steuergesetz
Auf den 1. Januar 2008 werden gleichzeitig einige Verordnungen zum Steuergesetz angepasst. Bei den Änderungen handelt es sich um Anpassungen an geänderte Bestimmungen des Bundesrechts (Schwarzarbeitsgesetz, BVG-Revision) und des kantonalen Rechts (FILAG, Teilrevision des Steuergesetzes). Unter anderem wurde die Gesamtpauschale für Berufskosten angehoben und verschiedenen Erkenntnissen der Praxis Rechnung getragen.
Die wichtigsten Änderungen sind nachfolgend aufgeführt:
Verordnung über die Steuerbefreiung juristischer Personen: Anpassungen an die dritte Etappe der 1. BVG-Revision (keine materiellen Änderungen).
Verordnung über die Unterhalts-, Betriebs- und Verwaltungskosten von Grundstücken: Nichtabziehbarkeit der kalkulatorischen Kosten der Eigenverwaltung (Nachvollzug der Praxis).
Verordnung über die Berufskosten: Anpassung der Berufskosten-Gesamtpauschale von CHF 7'000 auf CHF 7'200 als Folge der durch das EFD geänderten Teilpauschalen, Präzisierungen im Zusammenhang mit dem Neuen Lohnausweis.
Verordnung über das Veranlagungsverfahren der natürlichen Personen: Regelung der Kurzdeklaration bei der Grundstückgewinnsteuer (Umsetzung eines Anliegens aus der Steuergesetzrevision).
Verordnung über den Bezug und die Verzinsung von Abgaben und anderen zum Inkasso übertragenen Forderungen, über Zahlungserleichterungen, Erlass sowie Abschreibungen infolge Uneinbringlichkeit: Steuerbezug bei Ehegatten, Regelung des besonderen Abzug nach Artikel 41 StG.
Anhang der Verordnung über den über den Bezug und die Verzinsung von Abgaben und anderen zum Inkasso übertragenen Forderungen, über Zahlungserleichterungen, Erlass sowie Abschreibungen infolge Uneinbringlichkeit: Änderung der Verzugs- und Vergütungszinsen ab 2008.
Verordnung über den Vollzug der direkten Bundessteuer: Erlassverfahren für die direkte Bundessteuer (keine materiellen Änderungen).
Verordnung betreffend die schweizerisch-französische Vereinbarung über die Besteuerung der Erwerbseinkünfte von Grenzgängerinnen und Grenzgängern: Anpassung der Anteile von Kanton und Gemeinden an das FILAG, Aufhebung des Anteils der Kirchgemeinden.Quellensteuerverordnung: Vereinfachtes Abrechnungsverfahren gemäss Schwarzarbeitsgesetz (Umsetzung von Bundesrecht).