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Steuergesetzrevision 2008

1 Teilrevision des Steuergesetzes

Die Stimmberechtigten des Kantons Bern haben am 24. Februar 2008 die Teilrevision des Steuergesetzes angenommen. Mit der Teilrevision des Steuergesetzes werden in erster Linie Familien und der Mittelstand spürbar entlastet. Die Teilrevision umfasst insbesondere folgende Elemente: 

  1. Hälftiger Ausgleich der kalten Progression

  2. Entlastung für Familien und Mittelstand durch Erhöhung kinderrelevanter Abzüge und durch Tarifanpassungen

  3. Senkung des Vermögenssteuertarifs

  4. Einführung eines Teilbesteuerungsverfahren auf qualifizierten Beteiligungen

  5. Umsetzung diverser Vorgaben des Bundesrechts (Stiftungsrecht, Schwarzarbeitsgesetz, Rechtsweggarantie, indirekte Teilliquidation und Transponierung, Kollektivanlagengesetz)

  6. Diverse Anpassungen aufgrund praktischer Erfahrungen

Die Teilrevision des Steuergesetzes soll gestaffelt am 1. Januar 2008 und 1. Januar 2009 in Kraft treten. Die meisten Bestimmungen, welche zu Mindereinnahmen bei den Kantons- und Gemeindesteuern führen, werden erst am 1. Januar 2009 in Kraft treten. Dafür wird bei der Kantonssteuer im Steuerjahr 2008 ein nach der Höhe des steuerbaren Einkommens abgestufter Rabatt gewährt.

2 Anpassung der Verordnungen zum Steuergesetz

Auf den 1. Januar 2008 werden gleichzeitig einige Verordnungen zum Steuergesetz angepasst. Bei den Änderungen handelt es sich um Anpassungen an geänderte Bestimmungen des Bundesrechts (Schwarzarbeitsgesetz, BVG-Revision) und des kantonalen Rechts (FILAG, Teilrevision des Steuergesetzes). Unter anderem wurde die Gesamtpauschale für Berufskosten angehoben und verschiedenen Erkenntnissen der Praxis Rechnung getragen.

Die wichtigsten Änderungen sind nachfolgend aufgeführt:

 

 

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