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Ansässigkeitsbescheinigung für Privatpersonen

Ansässigkeitsbescheinigung für Juristische Personen

Die Steuerverwaltung bescheinigt Personen mit Wohnsitz im Kanton Bern, dass sie in der Schweiz bzw. im Kanton Bern unbeschränkt steuerpflichtig sind (Ansässigkeitsbescheinigung). 

Ansässigkeitsbescheinigungen sind per Post oder per Mail bei der für die Veranlagung zuständigen Region der Steuerverwaltung des Kanton Bern (Adressen der Regionen) zu beantragen.

Es bestehen folgende Möglichkeiten, eine Ansässigkeitsbescheinigung zu erhalten:

1 Mehrsprachiges Formular «Ansässigkeitsbescheinigung»

Hinweis:

Icon

Bitte füllen Sie das Formular vor dem Ausdruck elektronisch vollständig aus, da relevante Textbausteine erst gestützt auf die gemachten Angaben erscheinen.

Damit das Formular problemlos funktioniert, speichern Sie es am besten direkt auf dem Desktop ab und bearbeiten es im Acrobat Reader.


Ansässigkeitsformular (deutsch)

Ansässigkeitsformular (französisch)

Ansässigkeitsformular (englisch)

Das ausgefüllte Formular ist per Mail oder per Post an die zuständige Region der Steuerverwaltung des Kantons Bern zu senden. Die Steuerverwaltung stempelt und unterzeichnet die Ansässigkeitsbescheinigung und sendet sie per Post zurück.

2 Formulare anderer Staaten (mit Übersetzung in deutsch, französisch oder englisch)

Rechtliche Aussagen trifft die Steuerverwaltung nur über Schweizer Recht und dessen Anwendung. Wenn steuerpflichtige Personen aufgrund von Vorgaben ausländischer Behörden, weitergehende Tatsachen, als ihren Wohnsitz und ihre Besteuerung nach Schweizer Recht bescheinigt haben möchten, müssen sie ein entsprechendes Formular des anderen Staates ausfüllen und per Mail oder per Post an die zuständige Region der Steuerverwaltung des Kanton Bern senden. Die Steuerverwaltung stempelt und unterzeichnet das ausländische Formular, wenn die Angaben darin korrekt sind und der Formulartext eine Übersetzung in Deutsch, Französisch oder Englisch beinhaltet. 

3 Formloses Schreiben

Steuerpflichtige  Personen können auch ein formloses Schreiben mit den benötigten Angaben in Deutsch, Französisch oder Englisch verfassen und es per Mail oder per Post an die zuständige Region der Steuerverwaltung des Kanton Bern senden. Wenn alle Angaben korrekt sind, wird das formlose Schreiben von der Steuerverwaltung gestempelt und unterzeichnet per Post zurückgesandt.

Ein formloses Schreiben kann auch in einer anderen Sprache verfasst werden, es muss dann allerdings eine beglaubigte Übersetzung in Deutsch, Französisch oder Englisch beinhalten, damit die Steuerverwaltung dieses Schreiben stempelt und unterzeichnet.

3.1 Hier finden Sie weitere Formulare für Internationale Steuersituationen:

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Fassung vom 21.01.2022

 

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