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Bewertung der Grundstücke bei interkantonalen Steuerausscheidungen (Repartitionswerte)

Da Liegenschaften in den Kantonen unterschiedlich bewertet werden, werden sie interkantonal durch die sog. Repartitionsfaktoren auf vergleichbare Werte (Repartitionswerte) umgerechnet. Die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) publiziert die jeweils gültigen Repartitionswerte in ihrem Kreisschreiben Nr. 22 «Regeln für die Bewertung der Grundstücke bei interkantonalen Steuerausscheidungen».

Bei der Steuerausscheidung zwischen mehreren Kantonen werden steuerlich abzugsfähige Schulden und Schuldzinsen nach Lage der Vermögenswerte in den Kantonen verteilt. Die Repartitionswerte stellen Hilfsgrössen zur Vornahme einer einheitlichen Schulden- und Schuldzinsenverteilung zwischen den Kantonen dar. Jeder Kanton rechnet anschliessend die Repartitionswerte aller Liegenschaften auf denjenigen Wert zurück, der sich ergäbe, wenn die Liegenschaft in seinem Kanton bewertet worden wäre. Multipliziert man diesen zurückgerechneten Wert mit dem Repartitionsfaktor des betreffenden Kantons, ergibt sich somit wieder der Repartitionswert der Liegenschaft.

Beispiel Steuerausscheidungen bei Liegenschaften des Privatvermögens

Beispiele zum Erwerb und zur Veräusserung von Liegenschaften während der Steuerperiode: Merkblatt 3a "Grundstücke und Geschäftsbetriebe ausserhalb des Wohnsitzkantons (teilweise steuerpflichtig)".

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Fassung vom 19.01.2021

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