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Revision der BKV per 2022 (private Nutzung Geschäftsfahrzeuge)

Die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs wird bei der direkten Bundessteuer ab dem Steuerjahr 2022 neu mit einer Pauschale besteuert werden, die auch die Fahrkosten zum Arbeitsort umfasst. Das erübrigt bisher notwendige, aufwendige Berechnungen des steuerbaren Wertes des Geschäftsautos für den Arbeitsweg, denen jeweils der maximal zulässige Fahrkostenabzug gegenüber zu stellen war (vgl. Medienmitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartements vom 17.03.2021).

Um die gleiche Regelung für die Kantons- und Gemeindesteuern einzuführen, wird die bernische Verordnung über die Berufskosten (Berufskostenverordnung, BKV; BSG 661.312.562) per 1. Januar 2022 angepasst. Einzelne weitere Änderungen der BKV sollen einen einheitlichen Vollzug der Kantons- und Gemeindesteuern sowie der direkten Bundessteuer gewährleisten.

Unterlagen zur Revision:

Verordnung über die Berufskosten (BKV) Änderung vom 08.09.2021
Vortrag zur Änderung vom 08.09.2021

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Fassung vom 29.10.2021

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