Alle Gewinne aus Lotterien, Glücksspielen oder Geschicklichkeitsspielen sind in der Steuererklärung zu deklarieren, auch die steuerfreien Gewinne. Naturalgewinne wie Autos, Reisen, Edelmetalle usw. sind mit dem Marktwert zum Zeitpunkt des Gewinns anzugeben.
Ob und wie Spielgewinne besteuert werden, ist von der Art und dem Ort des Spieles sowie vom Geschäftssitz des Veranstalters abhängig.
1 Geschäftssitz des Veranstalters in der Schweiz
Ort bzw. Kategorie des Spiels | Beispiele | Wie wird der Gewinn besteuert? |
---|---|---|
Spiele in Casinos / Spielbanken in der Schweiz | ||
Spieler ist vor Ort im Casino anwesend beim Spiel (keine Spiele über Online Portal) |
|
|
Kleinspiele in der Schweiz | ||
Kleinlotterien |
|
|
lokale Sportwetten9 |
|
|
kleine Pokerturniere10 |
|
|
Tombola |
|
|
Grossspiele in der Schweiz | ||
Lotterien, Spiele und Sportwetten die interkantonal, also in mehr als nur einem Kanton durchgeführt werden |
| Bei diesen Gewinnen gilt ein Freibetrag von bis zu CHF 1’037'000* für die Kantons- und Gemeindesteuern bzw. CHF 1’056’600* für die Direkten Bundessteuern. Besteuert wird lediglich der den Freibetrag übersteigende Anteil des Gewinns². Dies gilt grundsätzlich auch für Gewinne, die z.B. in Form einer monatlichen Rente (oder wahlweise in Kapitalform) ausbezahlt werden. Alle Gewinne sind jedoch zwingend (als gegebenenfalls ganz oder teilweise steuerfreie Einkünfte) zu deklarieren. |
Lotterien und Sportwetten die online durchgeführt werden |
| |
Geld- und Glücksspiele die automatisiert durchgeführt werden, also Spiele an Spielautomaten8 |
| |
Onlinespiele bei Casinos/Spielbanken in der Schweiz | ||
Spiele auf den Online-Portalen von Schweizer Casinos |
| Bei diesen Gewinnen gilt ein Freibetrag von bis zu CHF 1’037'000* für die Kantons- und Gemeindesteuern bzw. |
Gewinnspiele zur Verkaufsförderung in der Schweiz | ||
Lotterien und Geschicklichkeitsspiele von Detailhändlern oder Medienunternehmen |
| Gewinne mit einem Wert von CHF 1'000* (Kantons- und Gemeindesteuern) bzw. Gewinne mit einem Wert von unter |
2 Geschäftssitz des Veranstalters im Ausland
Lotterien, Glücks- und Geschicklichkeitsspiele im Ausland | ||
Der Spieler bzw. der Gewinner befindet sich beim Spielen in einem anderen Land als der Schweiz |
| Diese Gewinne werden besteuert³. |
Onlinespiele von ausländischen Anbietern ohne Konzession oder Bewilligung in der Schweiz | ||
Onlinespiele auf Internetseiten, die im Ausland aufgeschaltet und von dort aus betrieben werden von Anbietern, die nur im Ausland ansässig sind. |
| Diese Gewinne werden besteuert³. |
3 Gewinnungskosten
Für jeden einzelnen steuerbaren Gewinn können 5% als Pauschalabzug für die Einsatzkosten geltend gemacht werden, maximal jedoch
CHF 5’200* für die Kantons- und Gemeindesteuern bzw. CHF 5’300* für die Direkten Bundessteuern. Eine Ausnahme bilden Gewinne aus Spielen auf den Online-Portalen von Schweizer Casinos / Spielbanken. Hier sind die vom Online-Spielerkonto abgebuchten Spieleinsätze im Steuerjahr bis maximal CHF 25’900* für die Kantons- und Gemeindesteuern bzw. CHF 26’400* für die direkten Bundessteuern abziehbar.
4 Steuersatz
Lotteriegewinne werden bei den Kantons- und Gemeindesteuern zu einem festen Satz von je 10% besteuert. Die allfällige Kirchensteuer beträgt 8% der Kantonssteuer.
Bei der direkten Bundessteuer wird der Lotteriegewinn zusammen mit dem übrigen Einkommen zum Satz für das gesamte Einkommen besteuert. Die gesamte Steuerbelastung für Kantonsteuern (10%), Gemeindesteuern (10%), Kirchensteuern (ca. 1%) und direkte Bundessteuer (maximal 11.5%) beträgt somit höchstens 32.5%. Die Gesamtbelastung bleibt somit immer unter 35%.
5 Verrechnungssteuer
Sofern von einem Geldspielgewinn Verrechnungssteuer abgezogen wurde, wird dieser Steuerbetrag zurückerstattet, wenn der Gewinner den Geldspielgewinn in seiner Steuererklärung deklariert. Das Verrechnungssteuerguthaben wird in der Regel in der Schlussabrechnung zum Steuerjahr verrechnet.
Steuerbare Naturalgewinne werden vom Veranstalter, der den Gewinn ausrichtet, unter Angabe des Wertes des Gewinns und des Namens und der Adresse des Gewinners an die Eidgenössische Steuerverwaltung gemeldet.
* Betrag gilt für Steuerjahr 2024, für andere Steuerjahre siehe Übersicht über die angepassten Beträge nach Steuerjahr
___________________________________________________________________________________________________
1 Deklarieren Sie diese Gewinne als steuerfreie Geldspielgewinne unter "nicht steuerbare Einkünfte" in Ihrer Steuererklärung.
2 Diese Gewinne müssen Sie vollumfänglich als «Lotterie- und Spielgewinne» in Ihrer Steuererklärung deklarieren. Der Freibetrag von bis zu CHF 1’037'000* für die Kantons- und Gemeindesteuern bzw. CHF 1’056’600* für die Direkten Bundessteuern wird bei der Veranlagung automatisch abgezogen.
3 Diese Gewinne müssen Sie vollumfänglich als «Lotterie- und Spielgewinne» in Ihrer Steuererklärung deklarieren.
9 Art. 5 des kantonalen Geldspielgesetzes (KGSG)
10 Gewinne aus gewerbsmässigem Pokerspiel (steuerlich anerkannte selbstständige Erwerbstätigkeit) sind immer steuerbar.
Fassung vom Jan 23, 2025