Beim Ausfüllen der Steuererklärung 2025 sind u.a. die nachfolgenden Neuerungen zu berücksichtigen:
1 Beiträge an die Säule 3a
Die Maximalbeträge an die Säule 3a wurden für das Steuerjahr 2025 angepasst. Der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt neu 7’258 Franken für Personen, die bereits eine 2. Säule haben, respektive neu 36’288 Franken (ohne 2. Säule).
Weiterführende Informationen:
2 Zinsanpassungen
Bei der direkten Bundessteuer wurden die Zinsen angepasst, bei den Kantons- und Gemeindesteuern ändert sich nichts:
2.1 Zinsen direkte Bundessteuer
Kalenderjahr | Rückerstattung (Vergütung) | Verzug | Verzug Vergütung (Vorauszahlung) |
|---|---|---|---|
2025 | 4,50 % | 4,50 % | 0,75 % |
2024 | 4,75 % | 4,75 % | 1,25 % |
2.2 Zinsen Kantons- und Gemeindesteuern
Steuerjahr | Vergütung | Verzug | Vorauszahlung |
|---|---|---|---|
2025 | 1,00 % | 4,00 % | 0,75 % |
2024 | 1,00 % | 4,00 % | 0,75 % |
Weitere Informationen:
3 Ausgleich kalte Progression bei den Kantons- und Gemeindesteuern und bei der direkten Bundessteuer
Bei der direkten Bundessteuer und bei den Kantons- und Gemeindesteuern erfolgte per 2025 ein Ausgleich der sog. kalten Progression. So wurde beispielsweise der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer auf CHF 6'800 (bisher CHF 6'700) erhöht und der Maximalabzug der Fahrkosten erhöhte sich bei der direkten Bundessteuer von bisher CHF 3'200 auf CHF 3'300. Bei den Kantons- und Gemeindesteuern erfolgte keine Anpassung der Abzüge jedoch eine Anpassung der Einkommenssteuertarife.
Weitere Informationen:
Fassung vom Dec 5, 2025