Im Jahr 2025 betrug die relevante Teuerung in der Schweiz 0,0 Prozent. Per 1. Januar 2027 werden deshalb – anders als in vergangenen Jahren – bei den bernischen Kantons- und Gemeindesteuern die Einkommenssteuertarife nicht angepasst.
Über allfällige Ausgleiche im Bereich der direkten Bundessteuer wird die Eidgenössische Finanzverwaltung im Herbst 2026 informieren.
Weitere Informationen: Ausgleich der kalten Progression
Fassung vom Jan 29, 2026