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Kein Ausgleich der kalten Progression per 2027

Im Jahr 2025 betrug die relevante Teuerung in der Schweiz 0,0 Prozent. Per 1. Januar 2027 werden deshalb – anders als in vergangenen Jahren – bei den bernischen Kantons- und Gemeindesteuern die Einkommenssteuertarife nicht angepasst.

Über allfällige Ausgleiche im Bereich der direkten Bundessteuer wird die Eidgenössische Finanzverwaltung im Herbst 2026 informieren.

Weitere Informationen: Ausgleich der kalten Progression

Fassung vom Jan 29, 2026

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