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Privatanteil Versicherungsprämien bei Einzelunternehmen bzw. land- und forstwirtschaftlichem Betrieb

Bei geschäftlichen Aufwendungen, die auch privaten Nutzen haben, ist dieser private Nutzen als Privatanteil in der Buchhaltung zu verbuchen. Wurde diese Verbuchung unterlassen, sind die Privatanteile in der Steuererklärung als Erfolgskorrektur zu deklarieren.

Aufwendungen für verschiedene Versicherungen sind je nach versicherter Person und Versicherungsart als Betriebs- bzw. Privataufwand zu verbuchen:

Versicherte Person / Gegenstand

Versicherungsart

Betriebs-aufwand 

Privat-aufwand 

Bemerkungen 

Angestellte des Einzelunternehmens bzw. des Land- und Forstwirtschaftlichen Betriebs



AHV/IV/EO/ALV

X

 

 

Unfall (UVG)

X

 

 

Krankheit

X

 

 

2. Säule (Pensionskasse)

X

 

 

Geschäftsinhaber des Einzelunternehmens bzw. des Land- und Forstwirtschaftlichen Betriebs








AHV/IV/EO

X

 

 

Krankenkasse, - Versicherung 2

 

X

 

Unfallversicherung

X

 

für mehrheitlich im Betrieb Arbeitende

Krankentaggeldversicherung

X

 

 

Kollektivversicherung 2

6%

94%

Unfallanteil ev. individuell

Reine Todesfallrisikoversicherung 2

- für Betrieb verpfändet 1

 

 

 

X

X


1 z.B. für die Sicherung eines Kredites

2. Säule (Pensionskasse)

Einkauf von Beitragsjahren

50%

50%

100%

Bedingung:
anerkannte Form der beruflichen Vorsorge

Säule 3a (gebundene Selbstvorsorge)

 

X

TaxInfo: Säule 3a

Lebensversicherungen 2 (Erlebensfall oder gemischte Versicherung)

 

X

 

Einzelunternehmen bzw. Land- und Forstwirtschaftlicher Betrieb


Betriebshaftpflicht-Versicherung

X

 

 

Gebäudeversicherung

X

 

Für Betriebsgebäude (Geschäftsvermögen)

Versicherung Mobiliar und Motorfahrzeuge

X

 

Ausscheidung des Privatanteils

2 Abzug (Privatanteil) in "Versicherungsprämien und Sparzinsen"

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Fassung vom 22.11.2019

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