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Vorhaben auf Bundesebene: Bundesgesetz über die Individualbesteuerung

1 Umfassender Wechsel in der Familienbesteuerung spätestens 2032

Heute wird das Einkommen und Vermögen von Ehegatten und Personen in eingetragene Partnerschaft ohne Rücksicht auf den Güterstand zusammengerechnet. Damit gibt es für beide Personen nur eine Steuererklärung einzureichen. 

Diese gemeinsame Besteuerung wird in der Schweiz seit Jahrzehnten aus diversen Gründen hinterfragt. Die Hintergründe sind auf der Website des Bundes dargestellt: Ehepaar- und Familienbesteuerung. Mit dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Bundesgesetz über die Individualbesteuerung wird ein Wechsel von der gemeinsamen Besteuerung hin zu einer individuellen Besteuerung angestrebt – konkret füllen beide Personen danach ihre eigene Steuererklärung aus.

Anlässlich der Volksabstimmung vom 8. März 2026 hat das Volk dem Bundesgesetz über die Individualbesteuerung zugestimmt1. Das Bundesgesetz soll spätestens per 1. Januar 2032 in Kraft treten, wobei der Bundesrat ein früheres Inkrafttreten bestimmen kann.

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2 Betroffenheit des Kantons Bern

2.1 Vorgaben für die Kantone und verbleibende Spielräume

Der Wechsel zu einer Individualbesteuerung muss gesamtschweizerisch für sämtliche Steuerhoheiten umgesetzt werden, also auch für die Kantons- und Gemeindesteuern. Alle 26 Kantone müssen somit ihre Gesetzgebung und Vollzugsbestimmungen (bspw. das Merkblatt 12 zur Familienbesteuerung) anpassen. Konkret sind folgende Änderungen umzusetzen:

  • Die «Faktorenaddition» (Zusammenrechnung von Einkommen und Vermögen bei Ehegatten und eingetragener Partnerschaft) wird aufgehoben.

  • Neue Zurechnungsregeln von Vermögen und Einkünften bei Ehegatten und eingetragener Partnerschaft (primär zivilrechtlich). Diesbezüglich müssen die Deklarationspflichten in der Steuererklärung erweitert werden.

  • Ehebezogene Abzüge (bspw. der Zweiverdienerabzug) und der Tarif für gemeinsam veranlagte Personen werden aufgehoben.

 Wie bisher bleiben die Kantone frei bei der Tarifgestaltung sowie bei den Sozialabzügen und der Höhe vieler Abzüge.

2.2 Finanzielle Auswirkungen

Die Vorlage will nicht zuletzt auch die sogenannte «Heiratsstrafe» (höhere Steuerbelastung bei gemeinsam veranlagten Personen, besonders bei hohen Einkommen) bei der direkten Bundessteuer abschaffen. Es ist deshalb zu unterscheiden zwischen voraussichtlichen Steuerausfällen bei der direkten Bundessteuer und solchen bei den Kantons- und Gemeindesteuern.

  • Direkte Bundessteuer
    Die Einnahmeeinbussen werden gesamthaft auf 600 Millionen Franken beziffert, wovon die Kantone rund 120 Millionen tragen (weil die Kantone zu 21.2% an der direkten Bundessteuer partizipieren). Davon entfallen erfahrungsgemäss etwa 10% oder grob 12 Millionen Franken auf den Kanton Bern.

  • Kantons und Gemeindesteuern
    Der Kanton Bern bleibt frei bei der Festlegung seiner Tarife und der Höhe vieler Abzüge. Es wäre also theoretisch eine Vorlage denkbar, welche eine saldoneutrale Umsetzung im Kanton Bern anstrebt (keine Mindereinnahmen). Allerdings geht der Bundesrat davon aus, dass zusätzlich zu den Einbussen bei der direkten Bundessteuer «unausweichlich» Mindereinnahmen bei den Kanton- und Gemeindesteuern zu erwarten sind. Dies weil die Kantone auch mehrheitsfähige Vorlagen erstellen müssen und die Belastungsrelationen (Tarife, Abzüge) deshalb möglichst so ausgestaltet werden, dass gegenüber dem bisherigen Modell der gemeinsamen Veranlagung niemand höhere Steuern zahlt als bisher. Genaue Aussagen zur zukünftigen Ausgestaltung können erst nach dem politischen Prozess gemacht werden, die Tarife müssten aber sicher angepasst werden, um Mehrbelastungen zu verhindern.

    Als Vorbereitung für eine mögliche Umsetzung im Kanton Bern hat die Steuerverwaltung Annäherungsrechnungen angestellt, welche die Steuerbelastung bei einer vereinfachten, fiktiven Individualbesteuerung der heutigen Steuerbelastung gegenüberstellt. Die Parameter und die Ergebnisse der Berechnung sind hier einsehbar: Annäherungsrechnung gemeinsame Veranlagung und Individualbesteuerung.pdf

    Vgl. auch die Antworten der Regierung auf die Interpellation 164-2025, Blatti (EDU, Oberwil): Systemwechsel Individualbesteuerung.

 

Fassung vom 9 Mar 2026

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