Die ab dem Steuerjahr 2016 geltende Praxis ist in den Taxinfobeiträgen:
Fahrkosten für den Arbeitsweg,
Private Nutzung eines Geschäftsfahrzeugs (ab Steuerjahr 2022) und
Berufsorientierte Aus- und Weiterbildung dargestellt.
Darüber hinaus gelten die Ausführungen zu den Berufskosten in der Wegleitung für das aktuelle Steuerjahr. Welche Kosten als Berufskosten geltend gemacht werden dürfen bestimmt die Berufskostenverordnung.
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Fassung vom 12.01.2023