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Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft

Die Digitalisierung und die Globalisierung verändern die Wirtschaft und viele Geschäftsmodelle. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) – der auch die Schweiz angehört - erarbeitete deshalb Vorschläge, wie die Unternehmensbesteuerung längerfristig an die neuen Entwicklungen angepasst werden kann.

Das sogenannte «Inclusive Framework» der OECD hat am 8. Oktober 2021 die Eckwerte zur künftigen Besteuerung von grossen, international tätigen Unternehmen publiziert (vgl. Website der OECD). Die neuen Regeln sind in zwei Säulen gegliedert und werden grosse, international tätige Unternehmen betreffen:

  • Säule 1 sieht eine Verschiebung von Besteuerungsrechten von den Sitzstaaten zu den Marktstaaten vor. Unternehmen mit über 20 Milliarden Euro Jahresumsatz und über 10 % Gewinnmarge müssen einen Teil ihres Gewinns im Marktgebiet versteuern. Dies dürfte in der Schweiz eine sehr geringe Zahl von Grossunternehmen sein. 

    Für die Umsetzung ist ein multilaterales Abkommen erforderlich. Bis jetzt konnte dieses nicht verabschiedet werden.
    OECD Säule 1: Neue Besteuerungsrechte für Marktstaaten

  • Säule 2 sieht einen Mindeststeuersatz von 15 % vor für international tätige Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro. Diese Umsatzschwelle übertreffen momentan eine tiefe dreistellige Zahl an Schweizer Unternehmen plus eine tiefe vierstellige Zahl von Schweizer Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne.
    Das Inkrafttreten dieser Änderung ist per 1.1.2024 beschlossen. Anlässlich der Volksabstimmung vom 18. Juni 2023 wurde die Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Mindestbesteuerung mittels Verfassungsänderung mit 78,5 % Ja-Stimmen gegen 21,5 % Nein-Stimmen angenommen.
    OECD Säule 2: Umsetzung der OECD-Mindeststeuer

Weitere Informationen des Bundes: Website des EFD

Fassung vom Mar 17, 2025

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