Hinweis
Steuerlich wird zwischen «Miliztätigkeiten» und «ehrenamtlichen Tätigkeiten» unterschieden. Die nachfolgenden Ausführungen gelten nur für Miliztätigkeiten.
Informationen zu ehrenamtliche Tätigkeiten finden Sie hier: Entschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten
1 Einführung
Miliztätigkeiten sind freiwillig geleistete Arbeiten, die nicht dem Zweck dienen, Einkommen zu erzielen.
Als Miliztätigkeiten gelten unter anderem die Tätigkeiten auf kommunaler und regionaler Ebene in Gemeindebehörden und -kommissionen, in Kirchgemeinderäten und -kommissionen und im Rahmen von Beistandschaften. Ebenfalls zu den Miliztätigkeiten zählen die Tätigkeiten der Führungsorgane gemäss dem kantonalen Bevölkerungsschutz und Zivilschutzgesetz sowie Tätigkeiten in Parlamenten und bei der Feuerwehr.
Miliztätigkeiten werden meistens nicht oder nur symbolisch entschädigt.
2 Steuerliche Behandlung der Entschädigungen für bestimmte Miliztätigkeiten
Informationen zur steuerlichen Behandlung der Entschädigungen und zur Erstellung von Lohnausweisen für Miliztätigkeiten finden Sie in folgenden TaxInfo-Beiträgen:
Entschädigungen für reine Miliztätigkeit in Gemeindebehörden und -kommissionen
Lohnausweis für Gemeindeangestellte mit nebenamtlicher Miliztätigkeit
Entschädigungen für Tätigkeiten bei der Feuerwehr (Milizfeuerwehr)
Entschädigungen für Tätigkeit im Grossen Rat oder im Bundesparlament
Fassung vom May 13, 2025